Wen wollen wir ansprechen?
Kinder und Jugendliche, deren weiterer Verbleib in der Familie nicht zu vertreten ist, und die deshalb im Rahmen der stationären Erziehungshilfe nach § 34 und § 41 KJHG der professionellen Fremderziehung bedürfen.
Unsere Interventionsfelder
- Vermeidungsstrategien bzw. passive Verhaltensmuster im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich
- psychosoziale Auffälligkeiten z.B.
- Zwangshandlungen
- Ängste
- Medienfixierung
- introvertierte Verhaltensmuster - antisoziales Verhalten; unzureichende und destruktive Beziehungsmuster
- Aufmerksamkeitsstörungen (ADS)
- Konzentration und Achtsamkeit
Aufnahmealter/-kriterien
- Wir betreuen Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 18 Jahren.
Wir nehmen Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr auf. - Wir benötigen die Bereitschaft der Eltern, die erlebnisintensiven Unternehmungen, sowie die sonderpädagogischen bzw. therapeutischen Maßnahmen mitzutragen.
- Ein Aufnahmegespräch mit den Eltern, dem Kind/Jugendlichen und dem zuständigen Jugendamt findet in der Regel statt.
- Ein Probewohnen ist grundsätzlich möglich.